Ergänzende AGBs für die Nutzung der Zahlart giropay innerhalb der Esso Pay App

Für die Zahlungen mittels der Zahlungsmethode giropay gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:

  1. der Einzug der Forderungen erfolgt durch die LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, an welche sämtliche Forderungen einschließlich Nebenforderungen verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige)

  2. die Forderung ist sofort fällig,

  3. der Kunde ist verpflichtet, seinen Namen, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Daten zu giropay wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben

  4. die LOGPAY ist Drittbegünstigte dieser Regelungen,

  5. die Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung,

  6. der Kunde ist verpflichtet, für ausreichend Deckung auf dem von ihm genutzten Zahlverfahren zu sorgen.

Die Datenschutzerklärung der LOGPAY finden Sie hier.