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Modernisierung der Altanlagen
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Aber es gibt noch einen
anderen Grund für eine Modernisierung der Ölheizung, und den hat der
Gesetzgeber festgelegt. Danach wurden in der
1. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (BImSchV)
strengere, niedrigere Grenzwerte für die Abgasverluste von Heizungsanlagen
festgeschrieben. Die längere Frist läuft bis zum
November 2004. Danach müssen sämtliche Heizungsanlagen in Deutschland
die aktuellen Werte der BImSchV erfüllen. Sie sollten allerdings die
Fristen nicht bis zum Schluss ausreizen, da erfahrungsgemäß dann die
Auftragsbücher der Heizungsbaubetriebe sehr voll sein
werden. Heizöl ist nachweislich einer der
preisgünstigsten Wärmeenergieträger. Es lohnt sich also für
die Modernisierer, beim System Ölheizung zu bleiben. |
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